Das SchülerMobilTicket Jahr verlängert sich nicht automatisch und ist nach Ablauf des Geltungsjahres immer neu zu beantragen, weil ihr jedes Jahr einen neuen Berechtigungsnachweis vorlegen müsst.

Möchtet ihr euer SchülerMobilTicket Jahr vor Ende der Laufzeit kündigen, so könnt ihr das mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats. Damit die Kündigung wirksam wird, muss euer SchülerMobilTicket Jahr spätestens 5 Tage nach dem gewünschten vorzeitigen Laufzeitende beim Verkehrsunternehmen eingegangen sein. Dann wird euch ein Differenzbetrag zwischen dem anteiligen Betrag des SchülerMobilTickets Jahr und dem SchülerMobilTicket Monat berechnet. Bei einem Vertrag, der länger als zwölf Monate besteht, müsst ihr die Rabattierung nicht zurückzahlen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn das Verkehrsunternehmen im Besitz des SchülerMobilTickets Jahr ist und ein eventueller Differenzbetrag beglichen wurde.

Kündigung des VRT-SchülerMobilTickets

Bitte beachtet unsere Datenschutzerklärung. Unsere Datenschutzerklärung findet ihr HIER.

*Pflichtfeld

Fahrplanauskunft

Erweiterte Fahrplanauskunft