Ihr habt Fragen zum VRT-GästeTicket? Dann schreibt uns!
Das VRT-GästeTicket richtet sich speziell an alle, denen der Tourismus in der VRT-Region zwischen Eifel, Mosel, Hunsrück, Saar und Sauer ein Anliegen ist. Mit dem VRT-GästeTicket könnt ihr euren Gästen zu jeder Übernachtung die für sie kostenlose Nutzung sämtlicher Busse und Züge im VRT-Netz anbieten. Damit gebt ihr ihnen die Möglichkeit, die Region optimal zu erkunden und macht ihren Aufenthalt noch attraktiver. Und die Investition für euch ist geringer, als ihr vielleicht denkt!
Als Touristinformation oder Verbandsgemeindeverwaltung seid ihr für uns Clearingstelle und Abrechnungsstelle. Das heißt, ihr seid unser direkter Partner und vereinbart mit uns die Nutzung des VRT-GästeTickets in eurem Verantwortungsgebiet. Wenn diese Vereinbarung geschlossen ist, sprecht ihr die Beherbergungsbetriebe in eurem Gebiet an und bietet ihnen das VRT-GästeTicket für ihre Übernachtungsgäste an.
Als Beherbergungsbetrieb gebt ihr das VRT-GästeTicket an eure Übernachtungsgäste aus, die es während ihres gesamten Aufenthalts einschließlich An- und Abreisetag nutzen können. Die Abrechnung regelt eure Touristinformation oder Verbandsgemeindeverwaltung, die die VRT-GästeTicket-Vereinbarung mit uns geschlossen hat. Das Teilnahmejahr geht immer vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Steigt ihr innerhalb dieses Zeitraums ein, wird der Betrag anteilig ermittelt.
Das VRT-GästeTicket anzubieten ist gar nicht so teuer. Dafür sorgt die Finanzierung für Beherbergungsbetriebe über einen solidarisch erhobenen VRT-GästeTicket-Beitrag, der sich mit folgenden Formeln berechnen lässt:
Anzahl Betten* x Auslastungsquote** x 365 = pauschale Übernachtungszahl p.a.
Pauschale Übernachtungszahl p.a. x 0,60 € inkl. MwSt. = VRT-GästeTicket-Beitrag
*Die Anzahl der Betten bestimmt sich anhand der Betten-Definition des statistischen Landesamtes als Schlafgelegenheiten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheiten angeboten werden, gehören auch dazu. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Neben den Betten in gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Fremdenbetten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, die über ein touristisches Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde verfügen, auch die Betten in Privatquartieren und gewerblichen Kleinbetrieben berücksichtigt. In den Statistischen Jahresberichten erfolgt der Nachweis der Bettenzahl mit Stand 31. Juli des jeweiligen Berichtsjahres.
**aktuelle durchschnittliche Übernachtungszahl für die kleinstmöglich verfügbare Gebietseinheit des statistischen Landesamtes
Was es euch konkret kosten würde, euren Übernachtungsgästen das VRT-GästeTicket anzubieten, könnt ihr hier mit unserem VRT-GästeTicket-Beitragsrechner ganz einfach ermitteln:
Das VRT-GästeTicket bringt eine deutliche Aufwertung eurer Region für Besucherinnen und Besucher, die ähnliche Angebote vielleicht schon aus anderen Ferienregionen kennen. Es bietet einen modernen Standard, der eure Tourismusangebote attraktiver macht und sich flexibel bewerben lässt. Zum Beispiel, indem ihr konkrete Ausflugs- und Erlebnistipps in der Nähe gebt, die sie mit dem VRT-GästeTicket gut erreichen können.
Mit dem VRT-GästeTicket ladet ihr eure Übernachtungsgäste dazu ein, im Urlaub umweltfreundlich ohne den eigenen PKW unterwegs zu sein. Damit präsentiert ihr euch als moderne, an Nachhaltigkeit orientierte Region. Und ladet zusätzlich zur Entschleunigung durch Urlaub vom Auto ein.
Ganz egal, ob eure Übernachtungsgäste Wander-, Rad- oder Schiffstouren geplant haben, die Weingüter der Region entdecken oder entspannte Städtetouren ohne Parkplatzsuche und -kosten unternehmen wollen: das VRT-GästeTicket bietet für jede Art Urlaub den idealen Mehrwert.
Übernachtungsgäste können mit dem VRT-GästeTicket während der gesamten Dauer ihres Aufenthaltes inklusive An- und Abreisetag alle Busse, RufBusse und Züge (2. Klasse) im gesamten VRT-Gebiet (Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm) nutzen. Zudem gilt es auf einigen Strecken, die darüber hinausgehen: dies sind die Bahnstrecken bis Perl, Cochem und Luxemburg und auf einigen Buslinien, die über das VRT-Gebiet hinaus fahren auf ganzer Strecke (z. B. R20 nach Türkismühle, 700 nach Cochem, 720 nach Bullay). Das Ticket ist nicht übertragbar, ein Lichtbildausweis muss bei der Nutzung mitgeführt werden. Kinder unter 6 Jahren benötigen kein eigenes Ticket. Die Mitnahme von Fahrrädern ist werktags nach 9 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei möglich, sofern es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen. Für RadBusse muss zusätzlich ein FahrradTicket gekauft werden.
Die wichtigsten Infos zum VRT-GästeTicket erhalten eure Gäste über ein Infoblatt, welches euch zusammen mit den Tickets zur Verfügung gestellt wird.
Im Folgenden seht ihr auf einer Karte, in welchen Verbandsgemeinden oder Tourist-Info-Gebieten ihr schon heute euren Übernachtungsgästen ein VRT-GästeTicket anbieten könnt. Diese sind grün hinterlegt. Eure direkten Ansprechpartner („Clearingstellen“) in diesen Regionen erfahrt ihr, wenn ihr auf eure Region klickt. Solltet ihr unsicher sein, zu welchem Gebiet euer Ort gehört, könnt ihr eure Kommune auch über die Liste unter der Karte auswählen.
Wenn es in einer Region noch keine Clearingstelle gibt, dann bekundet euer Interesse gerne direkt bei eurer Verbandsgemeinde bzw. eurer Stadt, damit diese mit uns einen Clearingstellenvertrag abschließt.
Wir kümmern uns um die Kommunikation des Angebots in Richtung der Verkehrsunternehmen und stellen sicher, dass das Angebot bei allen Verkehrsunternehmen im VRT anerkannt wird. Auch die Einnahmeaufteilung und Übermittlung der Fahrgeldeinnahmen an die Verkehrsunternehmen leisten wir. Auf Wunsch übernehmen wir auch die zentrale Erstellung, Produktion und Ausgabe der einheitlichen VRT-GästeTickets an die Clearingstellen.
Sobald ihr Beherbergungsbetriebe akquiriert und das Angebot nach außen getragen habt, kümmert ihr euch um die administrative Projektkoordination mit den Beherbergungsbetrieben. Ihr seid die zentrale Abrechnungsstelle für den VRT-GästeTicket-Beitrag bei den teilnehmenden Betrieben und auch die zentrale Ausgabestelle der VRT-GästeTickets. Außerdem kümmert ihr euch um Controlling und Reporting.
Als Beherbergungsbetrieb gebt ihr das VRT-GästeTicket samt Infoblatt an eure Übernachtungsgäste aus und zahlt den VRT-GästeTicket-Ausgleichsbeitrag.
Ihr habt Fragen zum VRT-GästeTicket? Dann schreibt uns!
Mit der VRT-Fahrplanauskunft könnt ihr euren Gästen helfen, die passenden Fahrten für ihre Ausflüge mit dem VRT-GästeTicket zu finden. Hier geht es zur Eingabemaske und zu kurzen Erklärungen aller praktischen Zusatzfunktionen.
Für alle, die eine eigene Webseite betreiben – zum Beispiel als Beherbergungsbetrieb, Touristinformation oder Verbandsgemeinde – stellen wir unsere Fahrplanauskunft kostenlos zur Verfügung. Die Einbindung ist ganz einfach, und ihr könnt euer Informationsangebot in wenigen Schritten um einen wertvollen ÖPNV-Baustein bereichern.
In den VRT-Ausflugstipps findet ihr dazu ausgewählte Ziele unterschiedlicher Erlebniskategorien. Alle sind besonders gut mit Bussen oder Zügen zu erreichen, und die Endhaltestelle ist gleich immer mit angegeben. Die Auswahl wächst ständig weiter – schaut also öfter mal rein!
Pressemeldungen zum Thema: Unsere neuen Partner sind...
Seit April 2023: Wein- und Ferienregion Bernkastel-Kues. Mehr dazu hier.
Seit Juli 2023: Saar-Obermosel-Touristik. Mehr dazu hier.
Seit Juli 2023: Hochwald-Ferienland. Mehr dazu hier.
Seit Oktober 2023: Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Mehr dazu hier.
Seit März 2024: Verbandsgemeinde Hermeskeil. Mehr dazu hier.
Seit März 2024: Verbandsgemeinde Ruwer. Mehr dazu hier.